Orientierungssatz
Zu der Frage, ob MuSchG § 9 Abs 1 S 1 insoweit verfassungswidrig (GG Art 6 Abs 4, Art 3 Abs 1) ist, als die 2-wöchige Ausschlußfrist auch dann eingreift, wenn der schwangeren Arbeitnehmerin die Schwangerschaft am letzten Tag der Frist noch nicht bekannt war und sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft nach Kenntniserlangung unverzüglich mitteilt.
Normenkette
GG Art. 3 Abs. 1 Fassung 1949-05-23, Art. 6 Abs. 4 Fassung 1949-05-23; MuSchG § 9 Abs. 1 S. 1 Fassung 1968-04-18
Nachgehend
BVerfG (Entscheidung vom 13.11.1979; Aktenzeichen 1 BvL 24/77) |
Fundstellen
Haufe-Index 444036 |
NJW 1978, 1216 |
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