Rz. 104
Die vom Corporations Act auferlegten Rechnungslegungs- und andere Offenlegungspflichten variieren – ähnlich deutschen Rechts (vgl. §§ 2 ff. HGB) – je nach Größe und Art der Gesellschaft. So unterliegt die kleine proprietary company weniger strikten Pflichten als die große proprietary company (vgl. Secs. 205A–205G und Chapter 2M, insbesondere Secs. 285–306; Secs. 314–322; Secs. 323DA Corporations Act).
I. Geschäftsbriefe
Rz. 105
Sec. 153 Corporations Act schreibt vor, dass eine Gesellschaft ihren Geschäftsnamen auf allen öffentlichen Unterlagen (public documents) sowie von ihr ausgegebenen Papieren (negotiable instruments) angeben muss. Sec. 88A Corporations Act definiert "öffentliche Unterlagen" einer Gesellschaft und stellt klar, dass der Name der Gesellschaft auch auf Geschäftsbriefen aufgedruckt sein muss.
II. Buchführungspflicht
1. Jahresabschluss
Rz. 106
Soweit nicht durch die Anordnung der ASIC für eine bestimmte Gruppe von Gesellschaften (class order) befreit, müssen große proprietary companies für jedes Geschäftsjahr eine geprüfte Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz erstellen, die einen tatsächlichen Einblick in die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr geben.
Rz. 107
Eine kleine proprietary company ist zwar verpflichtet, Buch zu führen, doch muss sie einen Jahresbericht und einen Bericht des Vorstands nur anfertigen und der ASIC vorlegen, wenn sie dazu von der ASIC aufgefordert wurde oder mindestens 5 % ihrer Anteilseigner dies verlangen oder wenn sie von einer ausländischen Gesellschaft beherrscht wird, die selbst keinen konsolidierten Jahresabschluss bei der ASIC eingereicht hat. Eine kleine ausländisch kontrollierte proprietary company kann auf der Basis verschiedener class orders der ASIC bei dieser ebenfalls beantragen, von dem Erfordernis der Vorlage eines Jahresberichts und des Vorstandsberichts befreit zu werden.
Rz. 108
Jede Gesellschaft muss einen Jahresabschluss vorlegen. Der Jahresberichtstermin (annual review date) entspricht regelmäßig dem Tag der Eintragung der Gesellschaft (registration date). Gesellschaften können eine Änderung des Zeitpunkts des Jahresberichts bei der ASIC anmelden (Secs. 345A–345C Corporations Act). Jährlich kurz nach dem annual review date sendet die ASIC die Jahresabrechnung (annual statement) mit der entsprechenden Jahresgebühr (annual review fee) an die Gesellschaften. Die Jahresabrechnung beinhaltet Informationen über die Gesellschaft, etwa Details bzgl. deren Geschäftssitz, Anteilseigner, Amtsinhaber und Anteilsstruktur (Secs. 346A–346C; Secs. 347A–347C; Secs. 348A–348D; Secs. 349A–349D; Secs. 350–354 Corporations Act).
2. Publizitätspflicht
Rz. 109
Am 1.7.2003 wurde das Erfordernis, dass alle Gesellschaften einen Jahresbericht bei der ASIC einreichen müssen, abgeschafft. Stattdessen schickt die ASIC nun am jeweiligen Prüfungsstichtag an alle Gesellschaften eine Vermögensaufstellung (annual statement). Das Paket enthält eine Vermögensaufstellung (company or scheme statement), die von der Gesellschaft überprüft werden muss, sowie eine Rechnung für die jährlich anfallenden Prüfungsgebühren. Die Gebühren müssen innerhalb von zwei Monaten nach dem Prüfungsstichtag bezahlt werden. Der Prüfungsstichtag richtet sich grundsätzlich nach dem Datum der Eintragung der Gesellschaft. Stellt die Gesellschaft fest, dass die Vermögensaufstellung korrekt ist, müssen keine weiteren Unterlagen bei der ASIC eingereicht werden. Sind Änderungen erforderlich, ist die Gesellschaft verpflichtet, eine aktualisierte Vermögensaufstellung bei der ASIC einzureichen. Der Prüfungsstichtag kann auf Antrag bei der ASIC geändert werden.
Rz. 110
Darüber hinaus muss von den Geschäftsführern jährlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Prüfungsstichtag eine Erklärung abgegeben werden, dass die Gesellschaft nach bestem Wissen und Gewissen der Geschäftsführer zahlungsfähig ist und dies erwartungsgemäß auch zukünftig sein wird. Diese Verpflichtung entfällt, falls in den vorangegangenen 12 Monaten ein Jahresabschluss bei der ASIC eingereicht wurde.
Rz. 111
Die große proprietary company ist verpflichtet, einen Finanzbericht und einen Bericht des Vorstands anzufertigen, die dann bei der ASIC innerhalb von vier Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden müssen. Die Pflicht, einen Finanzbericht mit Jahresbericht einzureichen, ist unabhängig von der Pflicht, zu der von der ASIC zugesandten Vermögensaufstellung Stellung zu nehmen.