Entscheidungsstichwort (Thema)

Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung. Rechtsfolge

 

Leitsatz (redaktionell)

Im Fall des Verstoßes gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG wird nicht gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert, wenn der Verleiher die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat.

 

Normenkette

ZPO § 313a

 

Verfahrensgang

LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16.04.2013; Aktenzeichen 16 Sa 1637/12)

ArbG Brandenburg (Urteil vom 11.07.2012; Aktenzeichen 3 Ca 247/12)

 

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2013 – 16 Sa 1637/12 – wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

 

Unterschriften

Brühler, Krasshöfer, Klose, Faltyn, Neumann-Redlin

 

Fundstellen

Dokument-Index HI7186229

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