Entscheidungsstichwort (Thema)
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung. Rechtsfolge
Leitsatz (redaktionell)
Im Fall des Verstoßes gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG wird nicht gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert, wenn der Verleiher die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16.04.2013; Aktenzeichen 16 Sa 2355/12) |
ArbG Brandenburg (Urteil vom 30.10.2012; Aktenzeichen 4 Ca 221/12) |
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2013 – 16 Sa 2355/12 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Unterschriften
Brühler, Krasshöfer, Klose, Faltyn, Neumann-Redlin
Fundstellen
Dokument-Index HI7186230 |
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