Verfahrensgang

LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 20.04.2021; Aktenzeichen 2 Sa 218/20)

ArbG Rostock (Urteil vom 14.07.2020; Aktenzeichen 3 Ca 462/20)

 

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. April 2021 - 2 Sa 218/20 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 14. Juli 2020 - 3 Ca 462/20 - wird zurückgewiesen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI15217656

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