Verfahrensgang
LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 20.04.2021; Aktenzeichen 2 Sa 218/20) |
ArbG Rostock (Urteil vom 14.07.2020; Aktenzeichen 3 Ca 462/20) |
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. April 2021 - 2 Sa 218/20 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 14. Juli 2020 - 3 Ca 462/20 - wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Fundstellen
Dokument-Index HI15217656 |
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