Entscheidungsstichwort (Thema)
Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen
Leitsatz (redaktionell)
Am 1.3.2014 bereits Beschäftigte, die bisher den Stufen 2 bis 4 zugeordnet waren, erfahren durch die Neuregelung der Stufenzuordnung in § 6 Abs. 2 TV-N-Thüringen keine Veränderung der Stufenlaufzeit. Es erfolgte nur eine Umbenennung der jeweiligen Stufe.
Normenkette
TV-N-Thüringen § 6 Abs. 2
Verfahrensgang
Thüringer LAG (Urteil vom 13.09.2016; Aktenzeichen 1 Sa 241/16) |
ArbG Gera (Urteil vom 02.09.2015; Aktenzeichen 7 Ca 305/14) |
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 13. September 2016 – 1 Sa 241/16 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Unterschriften
Fischermeier, Gallner, Krumbiegel, Wollensak, Steinbrück
Fundstellen
Dokument-Index HI11255363 |
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