Nach der gesetzlichen Regelung muss die bauliche Veränderung oder die Einrichtung für eine behindertengerechte Nutzung der Räume oder des Zugangs zu den Räumen dienlich sein. Dienlich im Sinne des Gesetzes ist eine Einrichtung, wenn sie eine erhebliche Erleichterung für den Behinderten mit sich bringen. Eine Unterscheidung zwischen notwendigen, nützlichen und solchen Maßnahmen, die nur der Bequemlichkeit dienen, ist nicht angebracht.[1]

 
Praxis-Beispiel

Behindertengerechter Zugang

  • Schaffung eines ebenerdigen Hauseingangs oder einer Auffahrtrampe
  • Beseitigung von Türschwellen bei Nutzung der Wohnung durch einen Rollstuhlfahrer
  • Verbreiterung der Türen auf Rollstuhlbreite
  • Umbau eines Badezimmers
  • ein rutschsicherer Bodenbelag
  • Montage von Stützstangen oder Gehhilfen entlang der Wände
  • Montage beiderseitiger Handläufe im Treppenhaus und der Einbau eines Treppenliftes im Treppenhaus oder innerhalb einer Maisonettewohnung
  • Sicherung von Fenstern zum Schutz geistig behinderter Mieter, etc.

Die Art der Behinderung ist gleichgültig. In der Regel wird es sich um Umbaumaßnahmen im Interesse körperlich behinderter, alter oder gebrechlicher Mieter handeln. Es kommen aber auch Maßnahmen zugunsten oder zum Schutz geistig Behinderter in Betracht. Das Ausmaß der Behinderung ist im Rahmen der nach § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderlichen Interessenabwägung zu berücksichtigen. Es ist nicht erforderlich, dass der Mieter selbst zum Kreis der Behinderten gehört. Es genügt, wenn eine behinderte Person mit dem Mieter einen gemeinsamen Hausstand führt. Der gelegentliche Besuch durch Behinderte wird von § 554 BGB nicht erfasst, weil der Besucher die Mietsache nicht nutzt.

[1] Rips, Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mietverhältnissen – Barrierefreiheit gem. § 554a BGB, Berlin 2003, S. 84; enger: Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, § 554a BGB Rn. 34; Staudinger/Rolfs, § 554a BGB Rn. 10; Mersson, in NZM 2002, S. 313 f..

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge