Die Leistung des Versicherers umfasst:

  • Gedeckt sind Mängelansprüche

    die Prüfung, ob die Inanspruchnahme des Bauunternehmers auf Mängelbeseitigung berechtigt ist und für diesen Fall die Erstattung der Nachbesserungskosten bzw. eines angemessenen Minderungsbetrags im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme;

  • die Erstattung der berechtigten Nachbesserungskosten auch im Insolvenzfall des Unternehmers und Dokumentation des direkten Anspruchs des Bauherrn gegenüber dem Versicherer in einem Zertifikat;
  • die Abwehr unbegründeter Mängelansprüche (inkl. der Übernahme eventuell anfallender Gerichts-, Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten).

Für den Fall, dass es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über den Anspruch zwischen dem Versicherten und dem Anspruchsteller oder des Rechtsnachfolgers kommt, führt der Versicherer auf seine Kosten den Rechtsstreit im Namen des Versicherten.

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