Wohnungseigentümer K beantragt mit einer Beschlussersetzungsklage, einen Grundlagenbeschluss über die Errichtung eines Lifts/Personenaufzugs am Hinterhaus zu ersetzen. Fraglich ist unter anderem, ob der Personenaufzug die Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligen würde.

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