Kurzbeschreibung
Gem. § 21 Abs. 4 WEG kann ein Wohnungseigentümer, der ursprünglich nicht an den Kosten einer baulichen Veränderung beteiligt war und diese deshalb auch nicht nutzen darf, verlangen, dass ihm die (spätere) Nutzung nach billigem Ermessen gegen angemessenen Ausgleich gestattet wird.
WEMoG
Gem. § 21 Abs. 4 WEG kann ein Wohnungseigentümer, der ursprünglich nicht an den Kosten einer baulichen Veränderung beteiligt war und diese deshalb auch nicht nutzen darf, verlangen, dass ihm die (spätere) Nutzung nach billigem Ermessen gegen angemessenen Ausgleich gestattet wird. Hierüber muss er eine entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer herbeiführen – einen Beschluss, den nicht nur die die Maßnahme ursprünglich finanzierenden Wohnungseigentümer zu fassen haben, sondern die Gesamtgemeinschaft.
Teilnahmegestattung für Nachzügler mit Kostenregelung
- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
TOP XX: Nutzungsgestattung der Rollstuhlrampe
Auf Wunsch der Wohnungseigentümerin Frau _______ wurde in der Wohnungseigentümerversammlung vom _____ zu TOP XX die Errichtung einer Rollstuhlrampe im Bereich des Eingangspodests beschlossen und nachfolgend seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Kosten von Frau _______ errichtet. Nachdem nunmehr auch Wohnungseigentümer _______ auf die Nutzung der Rampe angewiesen ist, gestattet ihm die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer diese Nutzung.
Die ursprünglich für die Errichtung der Rampe entstandenen Kosten in Höhe von _____ EUR trägt Herr _______ zur Hälfte, mithin in einer Höhe von _____ EUR. Da die Rampe erst vor einem Dreivierteljahr errichtet wurde, ist mit Blick auf den Kostenansatz kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen. Herr _______ verpflichtet sich, dem gemeinschaftlichen Girokonto den vorgenannten Betrag bis zum _____ anzuweisen.
Künftige Kosten für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen an der Rollstuhlrampe tragen in Zukunft Frau _______ und Herr _______. Auf Wunsch von Frau _______ und Herrn _______ erfolgt die Kostenverteilung unter ihnen nicht nach Miteigentumsanteilen, sondern nach Objekten, also je zur Hälfte. Eine entsprechende Kostenbelastung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen