Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfügbarkeit. tägliche Erreichbarkeit. Anwendung des § 105c AFG
Leitsatz (amtlich)
1. Auch über 58jährige Arbeitslose, die eine Erklärung nach § 105c AFG abgegeben haben, müssen dem Arbeitsamt den Antritt eines "Urlaubs" im voraus anzeigen.
2. Ein Arbeitsloser ist auch dann nicht iS des § 103 AFG objektiv verfügbar, wenn er im Urlaubsort über Dritte ständig telefonisch erreichbar ist.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1668153 |
Breith. 1995, 718 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen