Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsunfall. innerer Zusammenhang. betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Richtfest. Bootsfahrt

 

Leitsatz (amtlich)

Eine während eines Richtfestes von einigen Teilnehmern der Gemeinschaftsveranstaltung unternommene Motorbootfahrt steht nicht unter Unfallversicherungsschutz, auch wenn sie von der Betriebsleitung gebilligt wurde.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.03.1994; Aktenzeichen 5 RJ 22/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652093

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