Entscheidungsstichwort (Thema)
Nachlaß. Ernennung eines Testamentsvollstreckers. Testamentsvollstreckung
Leitsatz (redaktionell)
1. Das an das Nachlassgericht gerichtete Ersuchen, einen Testamentsvollstrecker zu nennen, kann auch durch ergänzende Auslegung des Testaments ermittelt werden.
2. Der Wille zu einem solchen Ersuchen muß stets im Testament selbst irgendwie, wenn auch nur verdeckt und unvollkommen, Ausdruck gefunden haben.
Normenkette
BGB § 2200
Verfahrensgang
LG München II (Beschluss vom 07.05.1985; Aktenzeichen 2 T 351/85) |
AG Weilheim (Aktenzeichen VI 319/84) |
Tenor
I. Die sofortigen weiteren Beschwerden gegen den Beschluß des Landgerichts München II vom 7. Mai 1985 werden zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten zu 1 und 2 haben die der Beteiligten zu 3 im Rechtsbeschwerdeverfahren erwachsenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Tatbestand
I.
1. Zwischen dem 26. und dem 29.7.1984 verstarb in … im …. Lebensjahr der Landwirtschaftsdirektor … Er war seit dem 26.8.1982 rechtskräftig geschieden. Seine beiden 1964 und 1966 geborenen Kinder … und … (Beteiligte zu 1 und 2) entstammen der geschiedenen Ehe. Beide Kinder wohnten zu Lebzeiten des Erblassers bei der Mutter, der die elterliche Sorge im Ehescheidungsurteil übertragen worden war.
Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus einer Doppelhaushälfte in … einem Reihenhaus in … einem Reihenhaus am … zwei Eigentumswohnungen in … einem Personenkraftwagen, einem Segelboot sowie etwa 25.000 DM Bargeld. Die Nachlaßverbindlichkeiten betragen nach Angaben des Beteiligten zu 1 etwa 670 000 DM.
2. Drei Monate nach dem Tode des Erblassers fand der Beteiligte zu 1 in den etwa 100 Ordner umfassenden Akten des Erblassers einen Briefumschlag, der mit dem Namen und der Anschrift des Erblassers sowie dem Wort „Testament” beschriftet war. In dem Umschlag befand sich eine vom Erblasser eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung vom 25.6.1984, in der es heißt:
„Testament v. 25.6.84
Für den Fall meines Todes bestimme ich meine beiden
… als Erben, wie
folgt:
Die Eigentumswohnungen 1 … (Stud. App.) Wohnung Nr. der Bauherrengemeinschaft … bevollm. Treuhänder … und … GmbH,? … = Darl. f. Eigen für Anteil = DM rd. 17500 Nr. 220235180 b. …? …
nur 2 … Wohng Nr. 2.6 Der Rauherrengemeinschaft „…? bevollm. Treuhänder = … Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft …? … = Darl. f Eigenhm Anteil = DM rd. 14500 Nr. 320235180 b. … sind mit den genannten Darlehen bezüglich des Eigenkapitals bis zur Fertigstellung finanziert. Den genannten Darlehen steht ein Guthaben von rd. 30000, auf meinem Postscheckkonto …? (Stand 12.6.84) sowie eine auf diesem … Kto für erwartete ESt-Rückvergütung v. 4957,– DM = insgesamt also rd. 35000,– DM gegenüber, demnach also „volle Deckung”, die sofort abgeglichen werden könnte.?
Für 1984 sind Steuervorteile von rd. 30000,– DM (ca. Werte-Summe) aus MSt 84 + 85 sowie ESt 85 zu erwarten.
Im Falle meines Todes könnten die Objekte wohl von jemand anders kaum längere Zeit gehalten werden. Sie dürfen daher zum steuerlich und marktmäßig günstigstem Zeitpunkt verkauft werden um die obigen Objekte „…”und „…” ohne Risiko und Gefährdung zu sichern.
Die Endfinanzierung der genannten Objekte = Rauherrenmodelle 1 und 2 ist über die o.g. bevollmächtigten Treuhänder vorbereitet, beziehungsweise bereits realisiert. Siehe hierzu auch Gs. Übersicht ab werte u. Konten i. rechten Schreibtischfach bzw. Ordner mit Bankauszügen i.
Aktentasche für 1984
Der Pkw … muß ebenfalls zur Gesamtsanierung verkauft werden. Auch das Segelboot … mit Motor kann in diesem Sinn verkauft werden. Die …? DHH … + REH … + /soweit erforderl. Vermietung) – REH … werden die Kapitaldienste decken und spät 1987 Überschüsse? netto erbringen.
Die Vollstreckung des Testaments soll mit Hilfe von Frau … … von Frau …
Die beiden Kinder sind für die Dauer ihrer Ausbildung durch Waisenrente d. Beamten als Erblasser abgesichert. Veräußerung u. Einsatz v. werten f. Konsumzwecke scheiden daher aus.
Als Nacherben setze ich b. Tod eines der beiden Kinder jeweils das Überlebende der beiden ein bzw. die Kinderkinder des jeweiligen Erben oder des jeweiligen Überlebenden.
Meine ehem. Ehefrau soll von jeder Erbschaft bzw. Einflußnahme auf jeden Fall ausgeschlossen bleiben.
… den 25.6.84
Die Fragezeichen sind im Gegensatz zum Text mit Bleistift eingefügt.
Das Amtsgericht Weilheim i. OB,– Nachlaßgericht – ist der Auffassung, der Erblasser habe Testamentsvollstreckung angeordnet und … sowie … als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Beide lehnten jedoch die Übernahme des Amtes ab.
3. Auf Anfrage des Rechtspflegers vermerkte der Nachlaßrichter mit seiner Unterschrift daraufhin am 17.12.1984 in den Akten:
I. TV bleibt bestehen.
II. Anderer TV, evtl. …
Der Rechtspfleger gab den Sachverhalt der Beteiligten zu 3 am 20.12.1984 zu Protokoll bekannt. Diese erklärte zu derselben, auch von ihr unterzeichneten Niederschrift, sie nehme das Amt eines Testamentsvollstreckers an, und beantragte, ihr ein Zeugnis über ihre Ernennung zum Testamentsvollstre...