Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentümerversammlung: Beschlußfassung unter dem Punkt "Verschiedenes"; Beschluß über den Erwerb von Kfz- Stellplätzen als ordnungsmäßige Verwaltung
Leitsatz (redaktionell)
1. Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" können nur Beschlüsse von untergeordneter Bedeutung gefaßt werden. Eine Beschlußfassung ist aber darüber hinaus möglich, wenn zusätzlich ein bestimmter Beschlußgegenstand unter diesem Tagesordnungspunkt näher bezeichnet wird.
2. Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, das Sondernutzungsrecht an zwei oberirdischen Kfz-Stellplätzen gegen Bezahlung zu erwerben, um darauf zusätzlich erforderliche Müllbehälter abzustellen, kann den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.
Normenkette
Verfahrensgang
LG Augsburg (Entscheidung vom 15.12.1997; Aktenzeichen 7 T 511/97) |
AG Augsburg (Entscheidung vom 18.12.1996; Aktenzeichen 3 UR II 166/95) |
Fundstellen
Haufe-Index 541847 |
NZM 1998, 978 |
ZMR 1998, 649 |
WuM 1999, 231 |
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