Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentümerversammlung: Beschlußfassung unter dem Punkt "Verschiedenes"; Beschluß über den Erwerb von Kfz- Stellplätzen als ordnungsmäßige Verwaltung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" können nur Beschlüsse von untergeordneter Bedeutung gefaßt werden. Eine Beschlußfassung ist aber darüber hinaus möglich, wenn zusätzlich ein bestimmter Beschlußgegenstand unter diesem Tagesordnungspunkt näher bezeichnet wird.

2. Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, das Sondernutzungsrecht an zwei oberirdischen Kfz-Stellplätzen gegen Bezahlung zu erwerben, um darauf zusätzlich erforderliche Müllbehälter abzustellen, kann den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.

 

Normenkette

WEG § 21 Abs. 3, § 23 Abs. 2

 

Verfahrensgang

LG Augsburg (Entscheidung vom 15.12.1997; Aktenzeichen 7 T 511/97)

AG Augsburg (Entscheidung vom 18.12.1996; Aktenzeichen 3 UR II 166/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 541847

NZM 1998, 978

ZMR 1998, 649

WuM 1999, 231

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