Leitsatz

Die einem Rechtsanwalt zur Abwehr einer Räumungsklage erteilte Prozessvollmacht schließt regelmäßig die Befugnis zum Empfang einer Kündigung ein. Wird die Beschränkung der Vollmacht im Innenverhältnis nicht offen gelegt, wirkt die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt.

 

Fakten:

Der Vermieter hatte in zweiter Instanz dem Prozessbevollmächtigten des Mieters eine neue Kündigungserklärung zugestellt. Der Bevollmächtigte meint nun, er sei zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht bevollmächtigt.

Eine einem Rechtsanwalt zur Abwehr einer Räumungsklage erteilte Prozessvollmacht schließt regelmäßig die Befugnis zum Empfang einer im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit abgegebenen (neuen) Kündigungserklärung ein. Es ist zwar grundsätzlich möglich, eine Vollmacht nur mit Einschränkungen zu erteilen. Eine Prozessvollmacht ist aber eine Außenvollmacht, für deren Umfang es darauf ankommt, wie der Erklärungsgegner das Verhalten des Vollmachtgebers verstehen musste und durfte. Eine vom Mieter im Zusammenhang mit der Erteilung der Prozessvollmacht erklärte, vom üblichen abweichende Einschränkung der Vollmacht wäre deshalb nur von Bedeutung, wenn diese Einschränkung dem Vermieter bzw. seinem Prozessbevollmächtigten bekannt geworden wäre.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Beschluss vom 23.02.2000, XII ZR 77/98

Fazit:

Vollmachtserklärungen für Rechtsanwälte enthalten üblicherweise auch die Befugnis zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen. Nach dieser Entscheidung schließt eine Prozessvollmacht die Befugnis zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen aber auch dann ein, wenn diese Befugnis nicht ausdrücklich in der Erklärung enthalten ist.

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