Normenkette

§ 27 WEG

 

Kommentar

Auch dann, wenn es nach Verwaltervertrag grundsätzlich Aufgabe des Verwalters ist, Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum der WE-Anlage zu überwachen, kann es ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn ihm die Gemeinschaft für die Übernahme besonderer Bauleitungsaufgaben eine zusätzliche Sondervergütung zuspricht (vgl. auch BGH vom 06.05.1993, NJW 1993, 1924; OLG Köln, NJW 1991, 1302; vgl. auch Staudinger/Wenzel, § 26 Rn 266 und 270).

 

Link zur Entscheidung

( OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2001, 16 Wx 35/01 = NZM 10/2001, 470)

Zu Gruppe 4

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