1Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme seines § 18 Satz 3, der am Tage nach der Verkündung in Kraft tritt, am 1. Januar 1984 in Kraft. 2Die Landesregierung berichtet dem Landtag zum 31. Dezember 2013 und danach alle 5 Jahre über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.

[1] § 20 geändert durch Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen. Anzuwenden ab 21.05.2009.

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