Normenkette

§ 28 Abs. 1, 2, 5 WEG

 

Kommentar

Wohnungseigentümer können im Jahreswirtschaftsplan beschließen, dass die darin vorgesehenen monatlichen Wohngeldvorschüsse über das Jahr hinaus bis zum In-Kraft-Treten eines neuen Jahreswirtschaftsplanes weiter zu bezahlen sind. Dieser Beschluss bleibt selbst dann rechtswirksam, wenn der Verwalter seiner Pflicht zur jährlichen Aufstellung des von der Eigentümerversammlung zu beschließenden Wirtschaftsplanes jahrelang nicht nachkommt.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.1989, 15 W 209/89, NJW-RR 1989, 1161)

Zu Gruppe 4: Wohnungseigentumsverwaltung

Anmerkung:

Mit dieser Entscheidung wurde erstmals der auch diesseits vorgeschlagene Zusatzbeschluss ("Orga-Beschluss") zu Wirtschaftsplangenehmigungen (der i.Ü. generell gefasst werden sollte) obergerichtlich bestätigt.

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