Eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums aufgrund eines voll unentgeltlichen Kausalgeschäfts (z. B. reine Schenkung) ist keine Veräußerung.[1]

Keine Schenkung liegt aber vor, wenn zwischen Fremden wertlose Anteile ohne Gegenleistung bzw. zu einem symbolischen Preis von 1 EUR übertragen werden. Dies ist ein reguläres Veräußerungsgeschäft.[2] Hingegen ist bei einer Übertragung unter nahen Angehörigen zu prüfen, ob die "Veräußerung" ihre Ursache nicht in den persönlichen Beziehungen hat.[3]

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