Kurzbeschreibung
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG vor jeder Kündigung anhören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dieses Muster hilft bei der Formulierung des Anhörungsschreibens im Falle einer vom Arbeitgeber beabsichtigten ordentlichen Kündigung.
Vorbemerkung
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG vor jeder ordentlichen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigung anhören. Bei leitenden Angestellten (§ 5 Abs. 3 BetrVG) muss der Betriebsrat nicht angehört werden. Hier besteht nur ein Informationsrecht des Betriebsrats, d. h. die Kündigung ist dem Betriebsrat mitzuteilen.
Der Betriebsrat ist im Rahmen der Anhörung darüber zu informieren, welchem Mitarbeiter aus welchen Kündigungsgründen zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden soll. Der Arbeitgeber muss die aus seiner Sicht tragenden Gründe für die Kündigung nennen (sog. subjektive Determinierung). Es sind sämtliche für und gegen die Kündigung sprechenden Gründe mitzuteilen. Weiter sind das Geburtsdatum, der Familienstand und die Anzahl der Kinder des betroffenen Arbeitnehmers bzw. die Unterhaltspflichten mitzuteilen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung sind im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zudem noch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und eine ggf. bestehende Schwerbehinderung des Arbeitnehmers aufzuführen. Wird eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochen, ist sie unheilbar nichtig, d. h. unwirksam (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Auch eine unvollständige Anhörung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Der Betriebsrat hat etwaige Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Geht innerhalb dieser Frist keine Äußerung des Betriebsrats ein, gilt die Zustimmung zur Kündigung als erteilt (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Der Arbeitgeber muss einen etwaigen Widerspruch des Betriebsrats an den Arbeitnehmer mit der Kündigung weiterleiten. Wenn er dies unterlässt, muss dem Arbeitnehmer, wenn er die Frist zur Kündigungsschutzklage versäumt, nachträglich Zulassung gewährt werden. Der Arbeitnehmer kann eine Kündigungsschutzklage auch auf die Widerspruchsgründe des Betriebsrats stützen und den Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG geltend machen. Ist der Betriebsrat zur ordentlichen Kündigung ordnungsgemäß nach § 102 BetrVG angehört worden, führt ein Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung nicht zu deren Unwirksamkeit.
Muster zur Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung
(Name Arbeitgeber, Anschrift)
An den
Betriebsrat der ..... GmbH
z. Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden
- im Hause -
[Datum]
Anhörung zur beabsichtigten ordentlichen Kündigung nach § 102 BetrVG
Sehr geehrte(r) Frau/Herr ......................... (Name Betriebsratsvorsitzender),
wir beabsichtigen, dem/der Arbeitnehmer(in) ......................... (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder) eine ordentliche personenbedingte/verhaltensbedingte/betriebsbedingte Kündigung zum nächstzulässigen Zeitpunkt, das ist nach unseren Berechnungen der ............... (Datum), auszusprechen.
Der/Die Arbeitnehmer(in) ......................... (Name) ist seit dem ............... (Datum) zuletzt als ......................... (Bezeichnung) bei uns beschäftigt. Er/Sie arbeitet ganztags/in Teilzeit (..... Stunden). Er/Sie ist in der Lohngruppe ............... eingestuft und erhielt zuletzt eine Vergütung in Höhe von ............... Euro brutto. Er/Sie leistet ..... (Anzahl) Personen gesetzlichen Unterhalt. Es besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Der voraussichtliche Kündigungstermin ist aufgrund der Kündigungsfrist von ............... der ............... (Datum).
Die ordentliche Kündigung erfolgt aus personenbedingten/verhaltensbedingten/betriebsbedingten Gründen, weil ......................... (Hier muss der Sachverhalt zu den Kündigungsgründen im Einzelnen aufgeführt werden.) ......................... (Hierfür müssen dem Betriebsrat sämtliche für und gegen die Kündigung sprechenden Gründe, auf welche die Kündigung gestützt werden soll, mitgeteilt werden. Nicht ausreichend sind pauschale Bezeichnungen des Kündigungsgrundes).
Wir bitte den Betriebsrat, der beabsichtigten Kündigung zuzustimmen. Bei Bedenken gegen die Kündigung bitten wir, diese schriftlich innerhalb einer Woche mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
......................... |
Unterschrift Arbeitgeber |