Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfahren des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes – GmS – OGB 2/93 –
Verfahrensgang
Tenor
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs schließt sich der unter Aufgabe der im Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1987 – IVb ZB 126/84 –vertretenen Ansicht der in dem Beschluß des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1993 dargelegten Rechtsauffassung zu § 55 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG an (§ 14 RsprEinhG).
Unterschriften
Blumenröhr, Krohn, Zysk, Hahne, Gerber
Fundstellen
Dokument-Index HI1530793 |
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