Verfahrensgang

OLG Hamburg (Urteil vom 26.01.2022; Aktenzeichen 4 U 52/21)

LG Hamburg (Entscheidung vom 10.06.2021; Aktenzeichen 328 O 183/20)

 

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 26. Januar 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:  73.411,13 €

Pamp                                                         Halfmeier                                               Jurgeleit

                             Graßnack                                                             Sacher

 

Fundstellen

Haufe-Index 15741412

IBR 2023, 282

BauSV 2023, 67

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