Entscheidungsstichwort (Thema)
Mieterhöhungsverlangen: zur Qualifikation eines Gutachters für Mietpreisbewertungen
Leitsatz (redaktionell)
Ein Mieterhöhungsverlangen nach MietHöReglG § 2 Abs 2 S 2 ist auch dann zulässig, wenn ihm das Gutachten eines Sachverständigen beigefügt ist, der für Grundstücksschätzungen und Gebäudeschätzungen öffentlich bestellt oder vereidigt ist.
Normenkette
MietHöReglG § 2 Abs. 2 S. 2
Verfahrensgang
OLG Karlsruhe (Entscheidung vom 14.01.1982; Aktenzeichen 9 ReMiet 4/81) |
LG Konstanz (Entscheidung vom 09.10.1981; Aktenzeichen 1 S 48/81) |
AG Singen (Entscheidung vom 25.02.1981; Aktenzeichen 3 C 514/80) |
Fundstellen
Dokument-Index HI542320 |
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