Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhungsverlangen: zur Qualifikation eines Gutachters für Mietpreisbewertungen

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Mieterhöhungsverlangen nach MietHöReglG § 2 Abs 2 S 2 ist auch dann zulässig, wenn ihm das Gutachten eines Sachverständigen beigefügt ist, der für Grundstücksschätzungen und Gebäudeschätzungen öffentlich bestellt oder vereidigt ist.

 

Normenkette

MietHöReglG § 2 Abs. 2 S. 2

 

Verfahrensgang

OLG Karlsruhe (Entscheidung vom 14.01.1982; Aktenzeichen 9 ReMiet 4/81)

LG Konstanz (Entscheidung vom 09.10.1981; Aktenzeichen 1 S 48/81)

AG Singen (Entscheidung vom 25.02.1981; Aktenzeichen 3 C 514/80)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542320

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?