Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulässigkeit der Berufung einer öffentlichrechtlichen Körperschaft auf fehlende Vertretungsmacht ihrer Organe
Leitsatz (redaktionell)
Die im öffentlichen Interesse zum Schutz öffentlich-rechtlicher Körperschaften und ihrer Mitglieder geschaffenen gesetzlichen Regelungen über die Vertretungsmacht der jeweils vertretungsberechtigten Organe können durch die Berufung auf Treu und Glauben nicht außer Kraft gesetzt werden.
Normenkette
BGB § 242 Fassung: 1896-08-18, § 167 Fassung: 1896-08-18
Fundstellen
Haufe-Index 537538 |
NJW 1972, 940 |
VerwRspr 1973, 227 |
VerwRspr 1973, 49 |
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