Entscheidungsstichwort (Thema)

keine Entschädigungsansprüche bei rechtswidriger Eröffnung eines Konkursverfahrens

 

Leitsatz (amtlich)

Die schuldlos rechtswidrige Eröffnung eines Konkursverfahrens stellt keinen Entschädigungsansprüche auslösenden enteignungsgleichen Eingriff in das Vermögen des Gemeinschuldners dar.

 

Fundstellen

Haufe-Index 649989

MDR 1959, 557

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