Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Kündigung eines Pachtvertrages aus wichtigem Grund
Orientierungssatz
Wenn der Pächter sich gegen die Kündigung des Verpächters mit unrechtlichen Mitteln verteidigt, indem er Zeugen im Hinblick auf einen künftigen Prozeß zu beeinflussen versucht, so kann darin eine Verletzung pachtvertraglicher Nebenpflichten von solchem Gewicht liegen, daß dem Verpächter die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Es muß jedoch eine Gesamtabwägung aller Umstände vorgenommen werden, bei der auch zu berücksichtigen ist, ob der Verpächter den Pächter durch unberechtigte Kündigung oder in sonstiger Weise zu der Vertragsverletzung provoziert hat.
Normenkette
BGB §§ 581, 554a
Fundstellen
Dokument-Index HI542384 |
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