Entscheidungsstichwort (Thema)

Zustandekommen eines Maklerauftrages mit Alleinauftrag

 

Leitsatz (redaktionell)

Grundsätzlich liegt in dem einem Makler erteilten Auftrag, ein bestimmtes Geschäft mit einem bestimmten Interessenten zu fördern, und in der Abrede, zu diesem Zweck über das Geschäft Stillschweigen zu bewahren, weder ein Alleinauftrag noch macht sich der Auftraggeber schadenersatzpflichtig, wenn er einen weiteren Makler damit beauftragt, das Geschäft mit einem anderen Interessenten zustande zu bringen.

 

Normenkette

BGB § 652

 

Fundstellen

Haufe-Index 542354

NJW 1967, 198

MDR 1967, 122

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