Leitsatz (redaktionell)

1. Zur rechtlichen Bedeutung einer sog Generalbereinigung.

2. Eine GmbH, die von ihrem früheren – auch als Gesellschafter ausgeschiedenen – Geschäftsführer nach Anfechtung einer ihm gegenüber abgegebenen vertraglichen Generalbereinigungserklärung Schadensersatz verlangt, ist der Notwendigkeit, die Voraussetzungen des Anfechtungsrechts darzulegen und zu beweisen, nicht schon deshalb enthoben, weil in einem nach dem Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers ohne dessen Mitwirkung geführten Anfechtungsprozeß der jener Erklärung zugrundeliegende Gesellschafterbeschluß durch Anerkenntnisurteil für nichtig erklärt worden ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI647902

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