Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirksamkeit der formularmäßigen Verlängerung eines Hausratversicherungsvertrags um 10 Jahre
Leitsatz (redaktionell)
Die formularmäßige Bestimmung über die Verlängerung eines Hausratversicherungsvertrages um zehn Jahre verstößt gegen AGBG § 9 Abs 1 und ist deshalb unwirksam.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Hamburg (Entscheidung vom 23.06.1992; Aktenzeichen 5 U 151/92) |
LG Hamburg (Entscheidung vom 16.04.1992; Aktenzeichen 324 O 743/91) |
Fundstellen
Dokument-Index HI542282 |
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