Entscheidungsstichwort (Thema)
Geltendmachung von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung
Leitsatz (redaktionell)
Ist in einem Anstellungsvertrag vereinbart, daß dem Geschäftsführer im Falle der außerordentlichen Kündigung bestimmte Ansprüche verbleiben, sofern nicht - näher bezeichnete - erschwerende Umstände vorliegen, so ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, sich bereits beim Ausspruch der Kündigung auf diese Umstände zu berufen.
Fundstellen
Haufe-Index 714204 |
BB 1995, 477 |
ZIP 1995, 310 |
GmbHR 1995, 301 |
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