Entscheidungsstichwort (Thema)

Geltendmachung von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

 

Leitsatz (redaktionell)

Ist in einem Anstellungsvertrag vereinbart, daß dem Geschäftsführer im Falle der außerordentlichen Kündigung bestimmte Ansprüche verbleiben, sofern nicht - näher bezeichnete - erschwerende Umstände vorliegen, so ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, sich bereits beim Ausspruch der Kündigung auf diese Umstände zu berufen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 714204

BB 1995, 477

ZIP 1995, 310

GmbHR 1995, 301

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