Entscheidungsstichwort (Thema)

Anlehnung der Aufnahme eines Rechtsstreits durch Konkursverwalter. Beweislast bei Anfechtung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Erklärung des Konkursverwalters, er lehne die Aufnahme eines durch den Konkurs unterbrochenen Rechtsstreits über eine zur Konkursmasse gehörende Forderung ab, ist auch dem materiellen Recht zuzurechnen. Sie braucht nicht immer dahin verstanden zu werden, daß der Konkursverwalter die Forderung dem Gemeinschuldner zur freien Verfügung überlassen wolle.

2. Zur Beweislast des Konkursverwalters bei einer auf KO § 30 Nr 2 gestützten Anfechtung gegenüber einem Rechtsnachfolger.

 

Orientierungssatz

Handelt es sich um einen Fall des KO § 30 Nr. 2, so braucht der Konkursverwalter im Rechtsstreit gegen den nach KO § 40 Abs. 2 Nr. 1 belangten Rechtsnachfolger nur nachzuweisen, daß dem Ersterwerber innerhalb der kritischen Frist des KO § 30 Nr. 2 eine von ihm nicht zu beanspruchende Deckung zuteil geworden war und daß dies dem Rechtsnachfolger zur Zeit seines Erwerbs bekannt war.

 

Fundstellen

Haufe-Index 650359

MDR 1969, 389

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