Leitsatz (redaktionell)
Zur Frage, welche Maßnahmen einem mittelbaren Störer zur Verhinderung der von seinem Betrieb ausgehenden Belästigungen (hier: unzulässiges Halten und Parken der Zulieferlastkraftwagen mit laufendem Motor vor einem Nachbargrundstück) zugemutet werden müssen.
Orientierungssatz
Dem Betriebsinhaber kann zugemutet werden, rechtlichen und wirtschaftlichen Druck auf seine Vertragspartner (Speditionen, Zulieferfirmen) auszuüben, damit diese das verbotswidrige Verhalten ihrer Fahrer abstellen.
Normenkette
Verfahrensgang
KG Berlin (Entscheidung vom 04.07.1980; Aktenzeichen 9 U 1586/80) |
LG Berlin (Entscheidung vom 20.03.1980; Aktenzeichen 27 O 389/79) |
Fundstellen
Haufe-Index 537974 |
NJW 1982, 440 |
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