Leitsatz (redaktionell)

Zur Frage, welche Maßnahmen einem mittelbaren Störer zur Verhinderung der von seinem Betrieb ausgehenden Belästigungen (hier: unzulässiges Halten und Parken der Zulieferlastkraftwagen mit laufendem Motor vor einem Nachbargrundstück) zugemutet werden müssen.

 

Orientierungssatz

Dem Betriebsinhaber kann zugemutet werden, rechtlichen und wirtschaftlichen Druck auf seine Vertragspartner (Speditionen, Zulieferfirmen) auszuüben, damit diese das verbotswidrige Verhalten ihrer Fahrer abstellen.

 

Normenkette

BGB §§ 906, 1004 Abs. 1 S. 2

 

Verfahrensgang

KG Berlin (Entscheidung vom 04.07.1980; Aktenzeichen 9 U 1586/80)

LG Berlin (Entscheidung vom 20.03.1980; Aktenzeichen 27 O 389/79)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537974

NJW 1982, 440

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