Der Beschluss ist bestandskräftig.

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung. der Ausschreibung von Leistungen der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung – …, Lose … – …

 

Tenor

1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu tragen.

3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladenen war notwendig.

 

Tatbestand

I.

1. Die Antragsgegnerin (Ag) schrieb unter der Vergabenummer … Leistungen gem. … (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – …) im … im Bezirk des … im offenen Verfahren aus. In den hier streitgegenständlichen Losen … bis … war jeweils eine Maßnahme für verschiedene Ausbildungsberufe ausgeschrieben.

a) Die Verdingungsunterlagen standen allen Bietern während der Angebotsfrist vom … 2007 bis … 2007 auf der Homepage der Ag zum Download zur Verfügung. Hier war im Teil A „Allgemeine Hinweise” folgendes ausgeführt:

„A.3 Darlegung der Bietereignung

Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken D.3, D.3.1, D.3.2 und D.3.3 Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu machen bzw. abzugeben.

Fachkundig ist ein Bieter der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn die ausgeschriebenen oder vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden. „

Unter Punkt A.6 „Aufbau, Form und Inhalt des Angebotes” fanden sich folgende Hinweise:

„Bei Bietergemeinschaften sind die Vordrucke D.3, D.3.1 und D.3.3 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Angaben zu Räumlichkeiten/Außengelände sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in einem Vordruck D.3.2 zusammenzufassen.

Alle eingereichten Unterlagen sind mit dem Firmenstempel zu versehen. Bei Bietergemeinschaften ist das Abstempeln der eingereichten Angebotsunterlagen durch den bevollmächtigten Vertreter ausreichend. Soweit die Angebotsunterlagen aufgrund von Firmenbriefköpfen o.ä. eindeutig zugeordnet werden können, kann auf das Abstempeln verzichtet werden. ….”

Auf dem Vordruck „D.3 Erklärungen zur Bietereignung” war unter „1. Fachkunde” zunächst gefragt:

„a) Ich/Wir habe(n) die ausgeschriebene und/oder eine vergleichbare Leistung … bereits ausgeführt.”

Hier war entweder „Ja (Referenzliste D.3.1)” oder „Nein” anzukreuzen.

Es folgte der weitere Hinweis:

„Wurde a) mit „nein” beantwortet, dann bitte weiter bei b), ansonsten bei 2.

b) Ich verfüge über die notwendige Fachkunde, weil das mit der Angebotserstellung und / oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und / oder eine vergleichbare Leistung … bereits ausgeführt hat. Die vg. Aussage ist durch gesonderte Ausführungen im Vordruck D.3.1 unter Ziffer 2 darzustellen.”

Im Vordruck „D.3.1 Referenzen/Nachweis der Fachkunde” waren unter 1. Angaben

„Zu Ziffer 1a aus Vordruck D.3 (ausschließlich Leistungen aus den letzten drei Jahren)”

zu machen. In eine Tabelle waren hier die durchgeführten Leistungen mit – unter anderem – Durchführungszeitraum, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.

Unter 2. waren Ausführungen zu machen

„Zu Ziffer 1b aus Vordruck D.3.”

Im Vordruck „D.3.2 Räumlichkeiten/Außengelände” war eine vom Bieter auszufüllende Tabelle vorgegeben mit vier Spalten, die wie folgt überschrieben waren:

„lfd. Nr. aus dem Losblatt bzw. Los- und Preisblatt” „Name des Bieters / ggf Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft …” „Anschrift der Räumlichkeiten ….

  • • Straße
  • • PLZ, Ort
  • • Ggf. Tätigkeitsschwerpunkt”

„Rechtsverhältnis.”

Die Zuschlagsentscheidung sollte laut Verdingungsunterlagen (A.8) so erfolgen, dass jedes vom Bieter mit dem Angebot abzugebende Konzept nach einer vorgegebenen Bewertungsmatrix durch die Vergabe von Leistungspunkten bewertet werden sollte. Für die Bewertung der Konzepte galten die folgenden vier Bewertungsstufen:

„0 Punkte:

Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen.

1 Punkt:

Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen.

2 Punkte:

Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen.

3 Punkte:

Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich.

Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Das gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht.

Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt si...

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