Entscheidungsstichwort (Thema)
Zusammenschlusskontrollverfahren: Erwerb der alleinigen Kontrolle über Kabel BW GmbH, Heidelberg, durch Liberty Global Europe Holding B.V., Schiphol-Rijk, Niederlande
Tenor
I. Das von den Beteiligten zu 1. am 11. Juli 2011 beim Bundeskartellamt angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird freigeben.
II. Die Freigabe ergeht mit den folgenden Nebenbestimmungen.
1. Sonderkündigungsrechte
a. Die Freigabe ist dadurch auflösend bedingt, dass es die Beteiligte zu 1. unterlässt, bis zum 31. Januar 2012 den Vertragspartnern ihrer nach Wohneinheiten bemessenen 50 größten Gestattungsverträge (näher identifiziert in Anlage 1 zu dieser Entscheidung) ein unbefristet und unwiderruflich geltendes Sonderkündigungsrecht zur Beendigung des Gestattungsvertrags einzuräumen. Die Einräumung des Sonderkündigungsrechts hat zu erfolgen unter Verwendung des dieser Entscheidung als Anlage 3 beigefügten Musterschreibens. Die Beteiligten weisen der Beschlussabteilung die Einräumung des Sonderkündigungsrechts in geeigneter Weise nach.
b. Die Freigabe ist dadurch auflösend bedingt, dass es die Beteiligte zu 2. unterlässt, bis zum 31. Januar 2012 den Vertragspartnern ihrer nach Wohneinheiten bemessenen 17 größten Gestattungsverträge (näher identifiziert in Anlage 2 zu dieser Entscheidung) ein unbefristet und unwiderruflich geltendes Sonderkündigungsrecht zur Beendigung des Gestattungsvertrags einzuräumen. Die Einräumung des Sonderkündigungsrechts hat zu erfolgen unter Verwendung des dieser Entscheidung als Anlage 3 beigefügten Musterschreibens. Die Beteiligten weisen der Beschlussabteilung die Einräumung des Sonderkündigungsrechts in geeigneter Weise nach.
c. Die Freigabe ist dadurch auflösend bedingt, dass es die Beteiligten unterlassen, bis zum 31. Januar 2012 die vorstehend benannte Einräumung von Sonderkündigungsrechten durch Platzierung eines deutlich erkennbaren Links auf ihren jeweiligen Internet-Homepages öffentlich anzuzeigen. Die Veröffentlichung hat zu erfolgen unter Verwendung der Anlagen 1 und 2 zu dieser Entscheidung, wobei anstelle der genauen Anzahl der betroffenen Wohneinheiten eine Bandbreite angegeben werden darf. Die Beteiligten dürfen die Veröffentlichung beenden, wenn sämtliche von der Einräumung des Sonderkündigungsrechts betroffenen Verträge beendet sind.
2. Exklusivitätsrechte
a. Den Beteiligten wird auferlegt, bis zum 31. Januar 2012 hinsichtlich aller von ihnen abgeschlossenen Gestattungsverträge gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner den Verzicht auf sämtliche Exklusivitätsrechte zu erklären, die über das von ihnen zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen genutzte Koax-Hausverteilnetz hin ausgehen. Der Verzicht auf die Exklusivitätsrechte hat zu erfolgen unter Verwendung des dieser Entscheidung als Anlage 4 beigefügten Musterschreibens.
b. Die Freigabe ist dadurch auflösend bedingt, dass es die Beteiligten unterlassen, bis zum 31. Januar 2012 den Verzicht auf die vorstehend benannten Exklusivitätsrechte durch Platzierung eines deutlich erkennbaren Hinweises und Verlinkung des dieser Entscheidung als Anlage 4 beigefügten Musterschreibens auf ihren jeweiligen Internet-Homepages öffentlich anzuzeigen. Die Beteiligten dürfen die Veröffentlichung zum 1. Januar 2014 beenden.
3. Eigentum und Rückbaurechte am Hausverteilnetz
a. Den Beteiligten wird auferlegt, bis zum 31. Januar 2012 hinsichtlich aller von ihnen abgeschlossenen Gestattungsverträge gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner den Verzicht auf Regelungen zu erklären, die zur Folge haben, dass das Eigentum am Koax-Hausverteilnetz auch nach Ablauf einer mit erstmaligem Vertragsschluss oder im Zuge einer Netzmodernisierung vereinbarten Mindestlaufzeit bei ihnen verbleibt. Die Erklärung des Verzichts hat zu erfolgen unter Verwendung des dieser Entscheidung als Anlage 5 beigefügten Musterschreibens.
b. Den Beteiligten wird auferlegt, bis zum 31. Januar 2012 hinsichtlich aller von ihnen abgeschlossenen Gestattungsverträge gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner den Verzicht auf jedwede Rückbaurechte am Koax-Hausverteilnetz für die Zeit nach Ablauf einer mit erstmaligem Vertragsschluss oder im Zuge einer Netzmodernisierung vereinbarten Mindestlaufzeit zu erklären. Die Erklärung des Verzichts hat zu erfolgen unter Verwendung des dieser Entscheidung als Anlage 5 beigefügten Musterschreibens.
c. Die Freigabe ist dadurch auflösend bedingt, dass es die Beteiligten unterlassen, bis zum 31. Januar 2012 den Verzicht auf die vorstehend benannten Eigentumsund Rückbaurechte durch Platzierung eines deutlich erkennbaren Hinweises und Verlinkung des dieser Entscheidung als Anlage 5 beigefügten Musterschreibens auf ihren jeweiligen Internet-Homepages öffentlich anzuzeigen. Die Beteiligten dürfen die Veröffentlichung zum 1. Januar 2014 beenden.
4. Einspeisung von unverschlüsselten Free-TV-Signalen
a. Die Freigabe ist dadurch auflösend bedingt, dass die Beteiligten nach dem 3. Januar 2013 in ihren Netzen verschlüsselte digitale Free-TV Programme im SD-Format v...