Entscheidungsstichwort (Thema)
Kabelübertragungsnetze
Tenor
I. Das von den Beteiligten zu 1) und 2) am 31. August 2012 beim Bundeskartellamt angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird untersagt.
II. Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der gesondert festgesetzten Gebühr in Höhe von […] Euro für die Anmeldung in diesem Verfahren auf
[…] Euro |
(in Worten: […] Euro) |
festgesetzt und den Beteiligten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldnern auferlegt.
Tatbestand
A. Sachverhalt
Rz. 1.
Die Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring, (Beteiligte zu 1) beabsichtigt, das gesamte Breitbandkabelgeschäft der Tele Columbus GmbH, Berlin, (Beteiligte zu 2) zu erwerben. Dazu wird die Beteiligte zu 2) ihr gesamtes operatives Geschäft (inkl. Infrastrukturen, Verträgen, Mitarbeitern und Tochtergesellschaften) auf eine noch zu gründende Tele Columbus Holding GmbH übertragen, deren Anteile sodann die Beteiligte zu 1) direkt oder über Tochtergesellschaften übernehmen will.
I. Zusammenschlussbeteiligte
1. Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring
Rz. 2.
Die Beteiligte zu 1) („KDG”) ist die börsennotierte Holding der Kabel DeutschlandGruppe. Kabel Deutschland ist mit gut 8,5 Mio. Kunden der größte Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Räumlich ist sie in der gesamten Bundesrepublik mit Ausnahme von NRW, Hessen und Baden-Württemberg präsent. Das Angebot umfasst insbesondere analoges und digitales Fernsehen, aber auch Internet und Telefonie über das Fernsehkabel sowie weitere Mediendienste. Im Geschäftsjahr 2011/2012 (01.04.2011-31.03.2012) erzielte die Kabel Deutschland-Gruppe einen Umsatz von 1.699,7 Mio. EUR, der ausschließlich auf das Inland entfiel.
2. Tele Columbus GmbH, Berlin
Rz. 3.
Die Beteiligte zu 2) („TC”) ist die Holding-Gesellschaft zahlreicher weiterer Gesellschaften, u.a. der ImmoMediaNet GmbH & Co. KG, Schenefeld, der BMB GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen und der Magdeburg-City-Com GmbH, Magdeburg. Tele Columbus betreibt Kabelnetze insbesondere im Osten Deutschlands, aber auch in anderen Regionen. Ca. ein Viertel der Bestände befindet sich im Netzgebiet von Unitymedia/Kabel BW. Angeschlossen sind insgesamt gut 2 Mio. Haushalte, von denen rund 1,6 Mio. Haushalte versorgt werden. Neben Rundfunksignal wird den Kunden teilweise auch Internet und Telefonie über das Koaxialkabel angeboten. Diese Zusatzleistungen werden je nach vorhandener Unternehmens-Infrastruktur nur als Angebote anderer Kabelnetzbetreiber, insbesondere der Beteiligten zu 1) oder von Unitymedia/Kabel BW, durchgeleitet. Teils wird auch das TV-Signal von dritten Anbietern bezogen. 2011 erzielte die Tele Columbus-Gruppe einen Gesamtumsatz von 217,8 Mio. EUR (so gut wie ausschließlich im Inland).
II. Das Vorhaben
Rz. 4.
Die Beteiligte zu 2) wird ihr operatives Geschäft inklusive aller Beteiligungen, Verträge und Mitarbeiter auf eine neu zu gründende, 100%ige Tochtergesellschaft, die Tele Columbus Holding GmbH, übertragen. Anschließend sollen sämtliche Anteile an dieser GmbH auf die Beteiligte zu 1) oder deren 100%ige Tochtergesellschaften übertragen werden.
III. Gang des Verfahrens
Rz. 5.
Mit Schreiben vom 31. August 2012, hier per Fax am gleichen Tag eingegangen, haben die Beteiligten zu 1) und zu 2) das Vorhaben des Erwerbs der Beteiligten zu 2) durch die Beteiligte zu 1) angemeldet.
Rz. 6.
Am 21. September 2012 teilte die Beschlussabteilung den Beteiligten mit, dass sie das Hauptprüfverfahren eröffnet hat.
Rz. 7.
Mit Beschluss vom 10. Oktober 2012 hat die Beschlussabteilung auf entsprechende Anträge hin die nachfolgend unter IV. Ziff. 1 – 19 aufgeführten Unternehmen beigeladen. Mit weiterem Beschluss vom 24. Oktober 2012 wurden die unter IV. Ziff. 20 und 21 genannten Unternehmen, mit Beschluss vom 9. November 2012 das Unternehmen unter IV. Ziff. 22 und mit weiterem Beschluss vom 10. Januar 2013 das Unternehmen unter IV. Ziff. 23 beigeladen.
Rz. 8.
Mit Schreiben vom 21. November 2012 hat die Beteiligte zu 1) der Beschlussabteilung ein „vorsorgliches Zusagenangebot” übermittelt. Dieses Angebot wurde mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 wieder zurückgenommen. Ein weiteres Zusagenangebot vom 8. Januar 2013 wurde mit Schreiben vom 14. Januar 2013 zurückgenommen. Das dritte Zusagenangebot wurde am 22. Januar 2013 – mit einer Modifikation durch Schreiben vom 18. Februar 2013 – vorgelegt und ist Gegenstand der hier vorgenommenen Bewertung des Zusammenschlussvorhabens durch die Beschlussabteilung.
Rz. 9.
Mit Schreiben vom 22. November 2012 hat die Beteiligte zu 1) ein in ihrem Auftrag von der WIK Consult GmbH, Bad Honnef, erstelltes ökonomisches Gutachten eingereicht.
Weiter wurden drei von Prof. Dr. Schwalbe, Universität Hohenheim, erstellte Kurzgutachten eingereicht mit Schreiben vom 19. Dezember 2012, 8. Januar 2013 und 5. Februar 2013. Daneben erfolgte in mehreren, aus der Verfahrensakte ersichtlichen Schreiben der Beteiligten weiterer Sachvortrag.
(1) Fachverband für Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK) e.V.
Rz. 10.
Der Beigeladene zu 1) („FRK”) vertritt mehr als 160 auf dem Gebiet ...