Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausschreibungsverfahren „KE 2 Tagebaugeräte”
Tenor
1. Der Nachprüfungsantrag wird verworfen.
2. Die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.
3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin war erforderlich.
Tatbestand
A.
Die Antragsgegnerin (Ag) veröffentlichte im … AusschreibungsBlatt vom … 2006 in der Rubrik „F. Veräußerungen” folgendes Vorhaben:
”Vermarktung/ Verschrottung von Tagebaugeräten
Veräußerung
Vermarktung/Verschrottung von Tagebaugeräten der …
Die …, beabsichtigt ausgesonderte Tagebaugeräte des Sanierungsbereiches … im Jahr 2007 zu verkaufen.
Bei dieser Anzeige handelt es sich zugleich um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Die … veräußert die nachfolgend aufgeführten Geräte nur als Gesamtpaket an den Meistbietenden; ist jedoch nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen und behält sich das Recht vor, in Einzelfällen in Verhandlung zu treten.
1. |
Bezeichnung/Angaben zu den Geräten; Tagebaugeräte Standort: Tagebau …: Schreitbagger mit Schürfkübel, …, Geräte-Nr. – keine – Theoretische Förderleistung: 600 cbm/h Dienstmasse: 682 t Baujahr: 1981 Standort: Tagebau … Schreitbagger mit Schürfkübel, …, Geräte-Nr. – keine – Theoretische Förderleistung: 600 cbm/h Dienstmasse: 682 t Baujahr: 1976 |
2. |
Sonstige Angaben: |
2.1 |
Weitergehendes Informationsmaterial kann angefordert werden unter der Ausschreibungsnummer: KE 2 Tagebaugeräte bis zum: 31.01.2007 (…) |
2.2 |
Ende der Angebotsfrist: 15.03.2007 (12:00 Uhr) Angebote sind im verschlossenen Umschlag zu richten an: Anschrift siehe 2.1, (Zimmer 3.7.15) mit Kennzeichnung/Aufschrift: Angebot und Angabe der Vergabenumer |
2.3 |
Ablauf der Zuschlags und Bindefrist: 30.03.2007 |
2.4 |
Weitere Hinweise Zeitraum für Besichtigungen: Am 07.03.2007 (…) Zeitraum für Demontage- und Verschrottungsarbeiten: 02.05.2007 – 30.07.2007.” |
Eine europaweite Bekanntmachung des Vorhabens fand nicht statt. Die Tagebaugeräte stehen im Eigentum der Ag und werden von dieser nicht mehr eingesetzt. Die Ag verfolgt hinsichtlich ihres Bestandes an nicht mehr benötigten Sachanlagen das Ziel, diese zu vermarkten. Beim Verkauf soll ein Wettbewerb gewährleistet sein; Verschrottungskosten für die Ag sollen vermieden werden. In den Ausschreibungsunterlagen für das streitgegenständliche Vorhaben weist die Ag auf die beim Verkauf bzw. der Verschrottung zu beachtenden Vorschriften u. a des Berg- und Abfallrechtes hin. Sie legt ferner fest, dass alle Arbeiten zur Demontage und Verschrottung in Eigenverantwortung einer bestellten Demontagefachkraft durch den Käufer durchgeführt werden. Dieser habe die Demontagearbeiten auf einem mit der Ag abgestimmten, von ihm selbst auf eigene Kosten herzurichtenden Platz durchzuführen; die Schaffung und Unterhaltung der Zuwegung zum Demontageplatz, der nur mit Geländefahrzeugen erreichbar sei, habe der Käufer ebenso wie die Transporte auf eigene Verantwortung und Kosten zu organisieren. Der Ablauf der Demontage bzw. Verschrottung werde von Mitarbeitern der Ag überwacht. Für die Entsorgung der anfallenden Stoffe und Materialien – wie Asbest, Öle, Fette – sei der Käufer verantwortlich. Dieser habe ferner mit dem Angebot ein Entsorgungskonzept einzureichen und für den Demontageplatz nach Beendigung der Arbeiten die Kontaminationsfreiheit durch ein Gutachten nachzuweisen. In den Vergabeunterlagen ist darüber hinaus unter der Überschrift „Leistungszeitraum” bestimmt, dass die Tagebaugeräte ab dem 2. Mai 2007 bis spätestens zum 30. Juli 2007 komplett abzutransportieren und alle Standorte ordnungsgemäß zu beräumen sind. Die Übergabe der Geräte erfolge am 2. Mai 2007 am Demontageort; ab diesem Zeitpunkt sei der Käufer für alle Aufgaben verantwortlich, die sich aus dem Eigentum an den Geräten ergeben.
Nach einer Kalkulation der Ag vom 10. November 2005 belaufen sich die Aufwendungen für die Verschrottung der beiden Tagebaugeräte – d.h. für die Baustelleneinrichtung, die Entsorgung der Abfälle und die Demontage der Schreitbagger – auf weniger als 50.000 EUR, während die mit den demontierten Geräten erzielbaren Erlöse ein Mehrfaches der Aufwendungen ausmachen.
Die Antragstellerin (ASt) beteiligte sich neben 18 weiteren Bietern an der Ausschreibung. Mit ihrem Angebot, insgesamt …,– EUR zzgl. Umsatzsteuer für die beiden Tagebaumaschinen zu zahlen, lag sie zunächst an erster Stelle vor der E GmbH (E) und der R AG (R). Die Ag lud diese drei bestplatzierten Unternehmen zu Verhandlungsgesprächen. Die R AG kündigte daraufhin an, mit der ASt eine Bietergemeinschaft zu bilden und den Verhandlungstermin mit dieser zusammen wahrzunehmen, was auch geschah. Wie die ASt im Nachprüfungsverfahren mitteilte, ist sie mit R konzernverbunden. Während die ASt nach dem Verhandlungsgespräch an ihrem ursprünglichen Angebot festh...