Rn 23

Gegen die sofortige Zurückweisung ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft.[62] Vertreten wird allerdings, dass die Rechtsbeschwerde gegen eine dem Antrag nach § 253 Abs. 4 stattgebende Entscheidung möglich sei, wenn sie vom Landgericht zugelassen wurde.[63] Im Rechtsbeschwerdeverfahren könnte die Entscheidung allerdings ohnehin nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter Verfahrensvorschriften verletzt oder das Ermessen unsachgemäß ausgeübt hat. Der Planvollzug gelingt jedoch vielfach nur, wenn der Planbestätigungsbeschluss innerhalb kurzer Zeit rechtskräftig wird. Der Gesetzgeber wollte durch das Einführen des § 253 Abs. 4 das Störpotenzial einzelner Beteiligter entschärfen.[64] Die Zulassung einer Rechtsbeschwerde würde den Rechtskrafteintritt weiter verzögern und das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel gefährden. Das Landgericht kann die Rechtsbeschwerde somit nicht ausdrücklich zulassen.[65] Eine Interessenabwägung wurde vorgenommen, ein Schadensersatzanspruch eingeräumt. Hier soll das Verfahren nach dem Willen des Gesetzgebers beendet sein. Gegen die sofortige Zurückweisung des Landgerichts steht dem Beschwerdeführer keine Rechtsbeschwerde zur Verfügung.[66]

[63] BVerfG, Beschluss vom 28.10.2020, 2 BvR 765/20, DZWIR 2021, 488 (493); Cranshaw, jurisPR-InsR 2/2021 Anm. 1.; Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier-Silcher, § 253 Rn. 33.
[65] BGH, NZI 2014, 2040; Fischer, NZI 2013, 513 (520), Kübler/Prütting/Bork-Pleister, § 253 Rn. 46.
[66] So auch K. Schmidt-Spliedt, § 253 Rn. 22.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge