Rn 7
In den nachstehend aufgeführten Fällen ist u.a. die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts, die auf Vorschriften der InsO beruhen, ausdrücklich zugelassen:
Vorschrift InsO | Beschwerdegegenstand |
§ 4d Abs. 1 | Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen die Ablehnung der Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens sowie gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 4a Abs. 2 |
§ 4d Abs. 2 | Sofortige Beschwerde der Staatskasse gegen die Bewilligung der Stundung der Verfahrenskosten gemäß § 4a Abs. 1 |
§ 20 Satz 2 | Verweisung auf § 98 Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen Haftanordnung im Eröffnungsverfahren |
§ 21 Abs. 1 Satz 2 | Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen die Anordnung einer Sicherungsmaßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren |
§ 21 Abs. 2 Ziff. 1 | Sofortige Beschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen Entlassungsbeschluss Sofortige Beschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Schuldners und jedes Insolvenzgläubigers gegen Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter |
§ 21 Abs. 3 | Verweisung auf § 98 Abs. 3 Sofortige Beschwerde des Schuldners wegen Haftanordnung oder Abweisung eines Antrages auf Aufhebung des Haftbefehls |
§ 34 Abs. 1 | Sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Abweisungsbeschluss zur Verfahrenseröffnung Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Abweisungsbeschluss zur Verfahrenseröffnung, wenn dieser nach § 26 (Abweisung mangels Masse) erfolgt |
§ 34 Abs. 2 | Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen Eröffnungsbeschluss |
§ 57 Satz 4 | Sofortige Beschwerde eines Insolvenzgläubigers gegen Versagung der Bestellung eines gewählten Insolvenzverwalters |
§ 58 Abs. 2 Satz 3 | Sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen Zwangsgeldbeschluss |
§ 59 Abs. 2 Satz 1 | Sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen Entlassungsbeschluss |
§ 59 Abs. 2 Satz 2 | Sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters, des Gläubigerausschusses oder eines Insolvenzgläubigers gegen Ablehnung des Antrags auf Entlassung des Insolvenzverwalters |
§ 64 Abs. 3 Satz 1 | Sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters, des Schuldners und eines Insolvenzgläubigers gegen Vergütungsfestsetzungsbeschluss |
§ 70 Satz 3 | Sofortige Beschwerde eines Gläubigerausschussmitglieds gegen Entlassungsbeschluss |
§ 73 Abs. 2 | Verweisung auf § 64 Sofortige Beschwerde eines Gläubigerausschussmitgliedes, des Schuldners und jedes Insolvenzgläubigers gegen Vergütungsfestsetzungsbeschluss für die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder |
§ 75 Abs. 3 | Sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen Versagung der Einberufung einer Gläubigerversammlung |
§ 78 Abs. 2 Satz 2 | Sofortige Beschwerde eines absonderungsberechtigten Gläubigers oder eines nicht nachrangigen Insolvenzgläubigers gegen Beschluss zur Aufhebung eines Beschlusses Gläubigerversammlung |
§ 78 Abs. 2 Satz 3 | Sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen Ablehnung der Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung |
§ 89 Abs. 3 | Entscheidungsbefugnis des Insolvenzgerichts über Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO, damit auch das Recht der sofortigen Beschwerde gemäß § 793 Abs. 1 ZPO |
§ 98 Abs. 3 Satz 3 | Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen Haftanordnung und gegen Abweisung eines Antrags auf Aufhebung eines Haftbefehls |
§ 99 Abs. 3 Satz 1 | Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen Anordnung der Postsperre |
§ 101 Abs. 1 Satz 1 | Verweisung auf §§ 97 bis 99 für die Mitglieder des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans und die vertretungsberechtigten, persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners, der keine natürliche Person ist. Verweisung auf § 98 außerdem für diejenigen Personen, die nicht früher als zwei Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus einer Stellung als Mitglieder des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans oder als vertretungsberechtigter, persönlich haftender Gesellschafter des Schuldners ausgeschieden sind. |
§ 194 Abs. 2 Satz 2 | Sofortige Beschwerde eines Gläubigers gegen Zurückweisungsbeschluss von Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis |
§ 194 Abs. 3 Satz 2 | Sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters und der Insolvenzgläubiger gegen Beschluss zur Berichtigung des Verteilungsverzeichnisses |
§ 197 Abs. 3 | Verweisung auf § 194 Abs. 2 und Abs. 3 Sofortige Beschwerde gegen Beschluss zu Einwendungen eines Gläubigers gegen das Schlussverzeichnis |
§ 204 Abs. 1 | Sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen Zurückweisung eines Antrags auf Nachtragsverteilung |
§ 204 Abs. 2 Satz 2 | Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen Beschluss auf Anordnung einer Nachtragsverteilung |
§ 216 Abs. 1 | Sofortige Beschwerde eines Insolvenzgläubigers gegen Beschluss zur Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß §§ 207, 212 oder 213 Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen Einstellungsbeschluss nach § 207 |
§ 216 Abs. 2 | Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen Ablehnung eines Antrags auf Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes oder Zustimmung der Gläubiger |
§ 231 Abs. 3 | Sofortige... |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen