Entscheidungsstichwort (Thema)

Einstweilige Verfügung auf Gebrauchsüberlassung an einem gemieteten Gewerbeobjekt im Falle der Doppelvermietung

 

Leitsatz (redaktionell)

Im Falle der Doppelvermietung kann dem Vermieter nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vorgeschrieben werden, welchen der beiden Mietverträge er zu erfüllen hat.

 

Normenkette

BGB § 535; ZPO § 91a

 

Verfahrensgang

LG Potsdam (Aktenzeichen 31 O 640/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538190

MDR 1998, 98

OLG-Rspr 1998, 1

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