Verfahrensgang
LG Cottbus (Urteil vom 12.08.2016; Aktenzeichen 4 O 154/15) |
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des LG Cottbus vom 12.8.2016 - 4 O 154/15 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Der Kläger begehrt von dem Beklagten unter Bezugnahme auf ein per E-Mail versandtes Schreiben des Beklagten vom 8.1.2015 die Unterlassung sowie den Widerruf verschiedener Äußerungen.
Der Kläger ist Geschäftsführer der I. GmbH, die als Unternehmen der Objektplanung und -ausstattung Konzepte zur Raumausstattung von Büros, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen und anderen Einrichtungen erarbeitet und durchführt. Der Beklagte ist Mitgesellschafter und Kreisgeschäftsführer der D. gGmbH. Zwischen den Gesellschaften bestand ein vertragliches Verhältnis über die Lieferung von Einrichtungsgegenständen, in dem es im Verlaufe des Jahres 2014 zu Auseinandersetzungen über die beiderseitigen vertraglichen Pflichten kam. Zur Beilegung dieser Streitigkeiten schlossen die Vertragsparteien am 27.11.2014 einen außergerichtlichen Vergleich, gerieten in der Folge jedoch in Streit um die Auslegung und Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung übersandte der Beklagte dem Kläger am 8.1.2015 sowohl an dessen persönliche E-Mail-Adresse innerhalb des von ihm geführten Unternehmens k...-s...@i... de als auch an die allgemeine E-Mail-Adresse der I. GmbH i...@i... de eine E-Mail mit dem Betreff "personlich - Vollständiges Schreiben zum Vergleich und ihrem Schreiben vom 7.1.2015", die auszugsweise wie folgt lautete:
"Sehr geehrter Herr S.,
gestatten sie mir mal die Frage, ob sie überhaupt noch wissen was sie tun?
Um weiteren Schaden von ihrer Firma abzuhalten möchte ich trotz Hinweis aus meiner Rechtsabteilung ihnen persönlich nochmals helfen und ihren gewünschten Vergleich auf einfache Darstellung für jedermann nochmals übermitteln, bevor etwas auf sie zukommt, was sie vielleicht nicht mehr überschauen. Ihre Schreiben bitte entschuldigen Sie werden immer verwirrender und es besteht Gefahr für ihre Firma, dass jemand feststellen lässt ob sie überhaupt wissen, was sie rechtsverbindlich tun.
Nochmal auf einfache Art zu ihren gewünschten Vergleich: (...)
Ich hoffe, dass ich mit dieser Zuarbeit nochmals eine kleine Brücke für die Bauen konnte und ich ihnen nochmals helfen konnte das gesamte Verfahren zu überschauen, bevor Sie sich total verrennen und der Finanzielle Schaden für Ihre Firma immer größer wird.
An dieser Stelle bitte ich noch folgendes nunmehr zu beachten:
Die Küche haben wir nun rechtsverbindlich übernommen und die Zahlung von 2413,50 EUR vorfinanziert. Damit vermeiden wir erneuten Schaden um die Wohnung sofort mit der Küche (so wollten sie es) zu vermieten. Dies ist nun auch schon in der Zeit ihrer verwirrenden Schreiben erfolgt. Damit haben wir also auch den Herd nunmehr als Sachspende laut Vergleich übernommen. (...)
Gestatten Sie mir bitte noch kurz den Hinweis: Ihr letztes Schreiben verursacht den Verdacht, dass Sie nicht in der Lage sind ihr Geschäft zu überschauen. Es ist doch schon vom Verstand absurd, dass sie wollen, dass wir auf Schadensersatz (80T EUR) verzichten sollen, ihnen wie sie es jetzt auf einmal darstellen 12T EUR noch ausgezahlt haben wollen und alle zufrieden sind. Sie wissen doch warum Vergleiche gemacht werden und besonders beiderseitig. Ihre verworrenes Schreiben bzw. ihre gesamten Darstellungen lassen an Sie zweifeln. Sollte sich feststellen lassen, dass Sie Probleme haben ihre Firma zu führen oder sie ihre eigenen Entscheidungen sogar nicht verstehen lösen sie ein weiteres Thema und Problem aus. Bitte überdenken sie das. In meinem eventuellen nächsten Schreiben so meine Rechtsabteilung muss ich leider offiziell darauf eingehen. (...)
PS: In 7 Tagen folgt das offizielle Anschreiben an ihrer Firma (auch mit einer Attest-Aufforderung). Es tut mir leid, aber ich muss den Sachverhalt nunmehr abarbeiten und es wird derzeit auch von mir verlangt gegen Sie nun vorzugehen. Ich darf ihnen mitteilen, dass in unserem Haus das Gerichtsverfahren bereits vorbereitet wird und die Schadenssumme ermittelt wird um diese auch durch ein unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigen zu lassen. (...)"
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Schreiben vom 8.1.2015 (Bl. 6 f. d.A.) Bezug genommen.
Es folgte weiterer Schriftverkehr der vergleichschließenden Gesellschaften, in dem der Beklagte mit Schreiben vom 14.1.2015 erklärte, dass er "eventuelle persönliche Beleidigungen oder eventuelle Infragestellungen von Handlungsweisen" bedauere und sich vorsorglich entschuldige. Nachdem die I. GmbH ihn mit Schreiben des klägerischen Prozessbevollmächtigten vom 29.1.2015 darauf hingewiesen hatte, dass für den Fall, dass die Nachverhandlungen nicht zu einer Einigung führen wür...