Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren. unzulässiges Zwischenurteil. keine Bindungswirkung gegenüber dem erkennenden Gericht

 

Orientierungssatz

Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ist das erkennende Gericht nicht an ein unzulässiges Zwischenurteil gebunden.

 

Normenkette

SGG § 202; ZPO § 303

 

Verfahrensgang

LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 05.01.1965)

BSG (Urteil vom 29.11.1963; Aktenzeichen 2 RU 46/58)

LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.03.1963)

SG Münster (Urteil vom 25.02.1960)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2342462

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