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Der Geschäftsanteil ist die Gesamtheit aller Rechte und Pflichten des Gesellschafters, die mit seiner Beteiligung zusammenhängen. Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts Anderes vorsieht, stehen die Geschäftsanteile im Verhältnis der übernommenen Stammeinlage zum Stammkapital. Ein Gesellschafter kann mehrere Geschäftsanteile halten. Ein Geschäftsanteil kann im Miteigentum mehrerer Personen stehen.

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