Entscheidungsstichwort (Thema)

Stattgebender Kammerbeschluß: Nichtberücksichtigung des Freiwerdens einer Alternativwohnung bei Eigenbedarfskündigung verletzt Willkürverbot

 

Orientierungssatz

Trifft der Vermieter im Rahmen der Eigenbedarfskündigung die Auswahl zwischen zwei Wohnungen, von denen beide grundsätzlich für seine Zwecke in Betracht kommen, aufgrund der unterschiedlichen Dauer der Mietverhältnisse und wird im Laufe des Rechtsstreits die nicht gekündigte Wohnung frei, so ist es iS der Wahrung der Mieterbelange nicht mehr angemessen und somit willkürlich, wenn das Festhalten am Nutzungswunsch damit begründet wird, daß es dem Vermieter nicht zugemutet werden könne, die Wohnung bis zum Abschluß des Rechtsstreits leerstehen zu lassen; denn gerade dies hätte der Vermieter durch Einzug in die von ihm selbst in Betracht gezogene Alternativwohnung vermeiden können.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2; BVerfGG § 93b Abs. 2 S. 1

 

Verfahrensgang

LG Duisburg (Entscheidung vom 31.07.1990; Aktenzeichen 7 S 107/90)

 

Fundstellen

Haufe-Index 543620

NJW 1991, 2273

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