Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

 

Normenkette

BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3; AO 1977 §§ 139a, 139b

 

Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 09.07.2013; Aktenzeichen II B 157/1)

FG Köln (Urteil vom 07.11.2012; Aktenzeichen 2 K 609/09)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI9587112

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