Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschluss im NPD-Verbotsverfahren: Durchführung der Verhandlung
Normenkette
GG Art. 21 Abs. 2; BVerfGG § 45
Verfahrensgang
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 01.03.2016; Aktenzeichen 2 BvB 1/13-2) |
BVerfG (Beschluss vom 01.03.2016; Aktenzeichen 2 BvB 1/13-1) |
Tenor
Die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats ist durchzuführen.
Fundstellen
Haufe-Index 10158516 |
BVerfGE 2016, 316 |
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