Entscheidungsstichwort (Thema)

Stattgebender Kammerbeschluß: Gehörsverstoß durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen (hier: Vortrag zum Vorliegen eines Eigenbedarfs)

 

Orientierungssatz

1. GG Art 103 Abs 1 ist verletzt, wenn klar ersichtlich ist, daß das Gericht Parteivortrag zu einem entscheidungserheblichen Punkt nicht zur Kenntnis genommen hat.

2. Hier: Vortrag dazu, daß ein Eigenbedarf erst nach der Neuvermietung einer sich nach Meinung des Gerichts anbietenden Alternativwohnung entstanden ist.

 

Normenkette

GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2; BVerfGG § 93b Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Entscheidung vom 17.09.1991; Aktenzeichen 316 S 65/91)

 

Fundstellen

Haufe-Index 543644

NJW 1992, 2878

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