Entscheidungsstichwort (Thema)

Kammerbeschluss ohne Begründung: Verfassungsbeschwerde in Bezug auf polizeiliche Befugnis zur abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle gem § 32 Abs 6 SOG ND nF erfolglos

 

Normenkette

BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3; SOG ND § 32 Abs. 6 Fassung: 2019-12-17, Abs. 7 Fassung: 2019-05-20

 

Verfahrensgang

BVerwG (Beschluss vom 31.07.2020; Aktenzeichen 3 B 4.20)

Niedersächsisches OVG (Beschluss vom 13.11.2019; Aktenzeichen 12 LC 79/19)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Gründe

Rz. 1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Rz. 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI14312180

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge