Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluß: kein Verstoß gegen GG Art. 14 Abs. 1 S. 1 und GG Art. 3 Abs. 1 durch Abweisung einer im wesentlichen auf BGB § 556 Abs 3 gestützte Räumungsklage

 

Orientierungssatz

1. Auch im Falle nichtgewerblicher Zwischenvermietung gebietet es die Eigentumsgarantie GG Art 14 Abs 1 S 1 nicht, dem Eigentümer gegenüber dem Nutzer der Wohnung das weitergehende Recht zur Räumung gemäß BGB § 556 Abs 3 zu geben.

2. Die zur Übertragung für die Kündigung eines gewerblichen Zwischenmietverhältnisses entwickelten Grundsätze (vgl BVerfG, 1991-06-11, 1 BvR 538/90, BVerfGE 84, 197) auf Gelegenheitszwischenmietverhältnisse, stellt angesichts vergleichbarer Schutzwürdigkeit der jeweiligen Wohnungsnutzer keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 S. 1; BGB § 556 Abs. 3

 

Verfahrensgang

LG Augsburg (Urteil vom 21.02.1992; Aktenzeichen 4 S 1242/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI543662

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