Herr Maier ist Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Schon vor der Ehe hat er es von seinen Eltern erhalten und ihnen ein umfangreiches Nießbrauchsrecht eingeräumt. Dieses habe einen monatlichen Wert von 1.000 EUR. Das Objekt ist bei Eheschließung im Jahre 1994 100.000 EUR wert, der Vater ist zu diesem Zeitpunkt 60 Jahre alt, die Mutter 58 Jahre. Die Eheleute Maier (jun.) trennen sich. Der Scheidungsantrag wird 2006 rechtshängig als der Vater 72 Jahre alt ist und die Mutter 70 Jahre. Am monatlichen Wert des Nießbrauchsrechtes hat sich nichts geändert. Das Haus wurde umgebaut, renoviert und erweitert. Es hat nun einen Wert von 350.000 EUR, von denen 100.000 EUR noch finanziert sind. Es ist kein weiteres Vermögen zu berücksichtigen.
Endvermögen: Das bebaute Grundstück schlägt mit 350.000 EUR zu Buche abzüglich der Schulden mit 100.000 EUR.
Bei einer Kapitalisierung des Nießbrauchsrechtes über das BewG gilt: Abzustellen ist auf den (statistisch) länger lebenden Elternteil. Das ist die Mutter von Herr Maier. Bei vollendeten 70 Jahren gibt für Frauen Anlage 9 zu § 14 BewG einen Kapitalwert bzw. Kapitalisierungsfaktor von 7,802 an. Damit ist das Nießbrauchsrecht mit 1.000 EUR x 12 x 7,802 = 93.624 EUR anzusetzen. Das Endvermögen beträgt also 350.000 EUR - 100.000 EUR - 93.624 EUR = 156.376,00 EUR.
Wird statt des BewG für die Laufzeit die allgemeine Sterbetafel 2002/2004 für die gesamte Bundesrepublik zugrunde gelegt, so ist von einer statistischen restlichen Lebenszeit von 15,67 Jahren auszugehen, gerundet 16. Bei einem Zins von 4,5 % bedeutet das einen Kapitalbarwert von 0,494469. Damit beträgt der kapitalisierte Wert des Nießbrauchsrechtes 1.000 EUR x 12 x 16 x 0,494469 = 94.938,05 EUR. Das Endvermögen beläuft sich dann auf 350.000 EUR - 100.000 EUR - 94.938,05 EUR = 155.061,95 EUR, gerundet 155.062 EUR.
Anfangsvermögen und Zugewinn: Für die Immobilie sind 100.000 EUR anzusetzen, indiziert (x 110,1 : 92,4) also 119.155,84 EUR, gerundet 119.156 EUR.
Nach dem BewG ist das Nießbrauchsrecht mit 11,602 zu kapitalisieren, weil die Mutter damals 58 Jahre alt war. Es hat demn...