1. Verantwortlichkeit
Die nachstehenden Datenschutzinformationen gelten für die Datenerhebung und -verarbeitung durch:
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(Vorname, Name, Straße, PLZ, Stadt, Telefon-/Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse des Vermieters)
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Art und Zweck der Datenverarbeitung, Verwendung der Daten
Zum Zwecke der Anbahnung, des Abschlusses sowie der Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses erhebe/n ich/wir die nachstehenden personenbezogenen Daten des Mieters:
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Anrede, Vorname, Nachname, Post-/Wohnanschrift |
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Geburtsdatum und -ort |
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Personalausweis-/Reisepassnummer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde |
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E-Mail-Adresse/n, Telefonnummer/n, Mobilfunknummer/n, Faxnummer/n |
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Beruf und Einkommensverhältnisse |
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Bankverbindungsdaten (Kreditinstitut/Bank, Kontoinhaber, IBAN, BIC) |
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eröffnete und noch nicht abgeschlossene (Verbraucher-) Insolvenzverfahren |
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Anschrift und Lage sowie Größe und Zuschnitt der Wohnung einschließlich Nebenräumen und Gemeinschaftsflächen |
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Anzahl der im Haushalt lebenden Personen |
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Höhe der Miete einschließlich etwaiger Zuschläge der Betriebskosten sowie der Kaution |
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Verbrauchsdaten und Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung |
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Daten über den Eingang von Mietzahlungen einschließlich Zuschlägen von Betriebskosten sowie der Kaution |
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Korrespondenz zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses |
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Zum Zwecke der Weitergabe an Dritte aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden folgende Daten verarbeitet:
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Anrede, Vorname, Nachname, Post-/Wohnanschrift |
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Anzahl der im Haushalt lebenden Personen |
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Sollte der Vermieter von Dritten Informationen über den Mieter oder im Haushalt des Mieters lebende Personen erhalten, kann der Vermieter je nach Sachlage und Beurteilung dieser Informationen neben den oben genannten Daten weitere Daten erheben.
Der Mieter erteilt dem Vermieter sein ausdrückliches Einverständnis zur Erhebung von Daten zum Energieverbrauch des Mieters, zu dessen Heiz- und Lüftungsverhalten sowie zur Innentemperatur der Mieträume, um z.B. Einwendungen und/oder Widersprüche des Mieters gegen Betriebskostenabrechnungen oder Mängelrügen bearbeiten und/oder die Wohnsituation des Mieters verbessern zu können.
Die Verarbeitung der genannten Daten des Mieters ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b, c, f DSGVO zu den genannten Zwecken und für die beidseitige Erfüllung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Verpflichtungen erforderlich.
3. Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte
Die vom Mieter erhobenen Daten werden ausschließlich an die nachstehend genannten Dritten zu den für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des mit dem Mieter bestehenden Mietverhältnisses nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO erforderlichen Zwecken weitergegeben:
- Mitarbeiter des Vermieters bzw. seiner Bevollmächtigten
- Dritte, soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlich ist, bspw. Handwerker, Dienstleister oder Sachverständige sowie der jeweilige Gebäude- und Haftpflichtversicherer des Grundstücks/der Immobilie/der Wohnung und die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. deren Verwaltung und deren Mitarbeiter
- öffentliche Dritte, bspw. zuständige Stellen zur Wohnungssicherung, die die Miete und/oder Kaution für den Mieter bezahlen, bezahlt haben oder bezahlen könnten oder die Schuldner beraten, in Bezug auf Informationen zu Zahlungsrückständen aus dem Mietverhältnis, Zahlungsfähigkeit des Mieters oder zur Kaution sowie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit des Mieters
- nach Kündigung des Mietverhältnisses erhalten Mietinteressenten die Telefon-/Mobilfunknummer des Mieters zur Vereinbarung von Terminen zur Wohnungsbesichtigung; hierauf wird der Mieter in der Kündigungsbestätigung hingewiesen, er kann dieser Datenweitergabe gegenüber dem Vermieter widersprechen
- Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben, die im Auftrag des Vermieters weisungsgebundene Daten verarbeiten (z. B. Abrechnungsunternehmen, Finanzinstitute, Hausverwaltungen, Rechtsschutzversicherungen)
- öffentliche Stellen, bspw. die zuständige Meldebehörde, bei öffentlich gefördertem Wohnraum das Amt für Wohnungswesen
- Auskunfteien zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Mieters
- Energieversorger (bspw. zur Ablesung und Erfassung von Zählerständen)
- zum Zwecke der Erfüllung entsprechender Rechtsansprüche wird anderen Mietern auf deren Verlangen Einsicht in sämtl...